Allgemeine geschaeftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungsanfragen, Buchungen und Verträge, die direkt oder indirekt mit der TopParken Holding B.V. (TopParken) oder den mit ihr verbundenen Unternehmen abgeschlossen werden und die alle Arten von Unterkünften und Campingplätzen betreffen, die von TopParken vermietet werden.
1.2. TopParken lehnt die Anwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab.
1.3. Ausnahmen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.
2. Reservierung
2.1. TopParken akzeptiert nur Reservierungsanfragen von Personen, die achtzehn (18) Jahre oder älter sind. Der Mieter muss mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein und muss während des Buchungszeitraums anwesend sein. TopParken behält sich das Recht vor, eine Reservierungsanfrage ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Der Vertrag zwischen TopParken und dem Mieter kommt in dem Moment zustande, in dem TopParken dem Mieter die Buchungsbestätigung - die gleichzeitig die Rechnung ist - per Post oder per E-Mail zusendet, unter der Voraussetzung, dass der Mieter die Bestätigung innerhalb von zehn (10) Tagen erhält.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Ungenauigkeiten sind TopParken unverzüglich mitzuteilen. Wenn innerhalb von zehn
(10) Tagen nach der Reservierung die Rezeption des Parks kontaktiert, kann die Reservierung nicht in Anspruch genommen werden.
2.4. Der Mieter hat innerhalb der in der Reservierungsbestätigung genannten Frist eine (Teil-)Zahlung an TopParken zu leisten. TopParken ist berechtigt, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, wenn TopParken die vereinbarte (Teil-)Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erhält. In diesem Fall ist TopParken berechtigt, die reservierte Unterkunft ohne weitere Benachrichtigung des Mieters zur Weitervermietung freizugeben und dem Mieter die Kosten für die Nichteinhaltung und "Stornierung" in Rechnung zu stellen.
2.5. Der Vertrag betrifft die Vermietung einer Unterkunft und/oder eines Stellplatzes und/oder einer anderen Einrichtung einschließlich der zusätzlichen Kosten für die Freizeitnutzung, die naturgemäß von kurzer Dauer ist.
3. Änderungen der Reservierung/Vereinbarung
TopParken ist nicht verpflichtet, nach Abschluss des Vertrages auf Wunsch des Mieters Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Nimmt TopParken eine Änderung vor, ist TopParken berechtigt, dem Mieter Änderungskosten in Rechnung zu stellen, die mindestens € 15,00 pro Änderung betragen.
4. Preise
4.1. Der Mieter schuldet TopParken den vereinbarten Mietpreis und die Nebenkosten, wie in der endgültigen Buchungsbestätigung angegeben.
4.2. Die Preise und Zusatzkosten sind für jeden Park in der Preisliste und auf den verschiedenen (Park-)Seiten von TopParken angegeben. Die Preise auf der endgültigen Buchungsbestätigung/Rechnung sind verbindlich.
4.3. Unvorhergesehene, nachweisbare Preiserhöhungen können an den Mieter weitergegeben werden. Alle in der Preisliste und auf den Websites genannten Preise können geändert werden.
4.4. Eventuelle Rabattangebote gelten nicht für bestehende/frühere Buchungen.
4.5. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer gemäß den Richtlinien der Mehrwertsteuerverwaltung zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung. Etwaige Änderungen des Mehrwertsteuersatzes können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden und berechtigen nicht zur Stornierung der Buchung.
4.6. Alle in der Preisliste und auf den Websites genannten Preise enthalten die Servicekosten für zwei Personen, die Kurtaxe/Parkgebühren (je nach Gemeinde, in der sich der Park befindet) auf der Basis von zwei Personen für eine Nacht und die Kosten für einen Tag Internet Typ Bronze. Die zusätzlichen Kosten für einen Aufenthalt von mehreren Nächten sind nicht im ersten sichtbaren Preis enthalten. Eventuelle Änderungsgebühren für eine Buchung sind ebenfalls nicht enthalten.
4.7. Alle in der Preisliste und auf den Internetseiten genannten Preise beinhalten den Wasser-, Gas- und Stromverbrauch, die Endreinigung, die Nutzung der Einrichtungen in der Unterkunft und im Park sowie eine Abfallmünze pro Aufenthalt, bei Aufenthalten von mehr als einer Woche wird eine Abfallmünze pro Woche bereitgestellt.
5. Bezahlung
5.1. Der Mieter hat innerhalb von zwei (2) Tagen nach der Buchung eine Anzahlung gemäß der Buchungsbestätigung/Rechnung zu leisten. Der Restbetrag muss sechs (6) Wochen vor der Ankunft bezahlt werden.
5.2. Bei einer Buchung innerhalb von sechs (6) Wochen vor der Ankunft ist der gesamte Betrag sofort zu zahlen.
5.3. Wird eine Reservierung zehn (10) Tage vor der Ankunft vorgenommen, muss der gesamte Betrag bei der Ankunft in bar oder per Pin/Kreditkarte im betreffenden Park bezahlt werden.
5.4. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine (teilweise) Rückerstattung des Mietpreises, wenn er vor dem vereinbarten Abreisedatum abreist.
5.5. Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Anreisetermin, so schuldet er TopParken den gesamten Mietbetrag. TopParken ist berechtigt, den gesamten Mietbetrag von der Kreditkarte des Mieters einzuziehen.
5.6. TopParken ist berechtigt, die Reservierung zu stornieren und die Unterkunft/den Campingplatz ohne weitere Benachrichtigung des Mieters zur Weitervermietung freizugeben, wenn eine Zahlungsfrist abgelaufen ist und der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
5.7. TopParken ist berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei der Mieter für alle Schäden haftet, die TopParken dadurch entstanden sind oder noch entstehen werden, wenn:
bei Beginn des Mietzeitraums der Gesamtmietbetrag nicht bezahlt wurde; der Verzug tritt dann sofort ein;
bei Beginn der Mietzeit die Kaution nicht gezahlt oder eine entsprechende Vollmacht nicht unterzeichnet wurde;
der Mieter das gemietete Zimmer vorzeitig verlässt
der Mieter das Mietobjekt am Tag des Mietbeginns nicht bis 17.00 Uhr bezieht, ohne TopParken rechtzeitig darüber informiert zu haben, dass das Mietobjekt erst später während der Mietzeit bezogen wird.
TopParken hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der gesetzlichen Zinsen zuzüglich eines Aufschlags von 4 % auf unbezahlte Beträge und/oder Schadensersatzforderungen, und zwar ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Beträge.
Bleibt/bleiben seine/ihre Forderung(en) unbezahlt, hat TopParken Anspruch auf Ersatz der gesetzlichen Inkassokosten. Sofern der Mieter ein Verbraucher ist, gilt die Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten. Ist der Mieter kein Verbraucher, sondern handelt er in Ausübung seines Berufes oder Gewerbes, so hat TopParken Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten bis zu einer Höhe von 15 % der offenen Forderung.
5.8. TopParken ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegen den Mieter, gleich aus welchem Grund, mit den vom Mieter, gleich aus welchem Grund, gezahlten Beträgen zu verrechnen.
6. Wechseltage/Aufenthalt
6.1. Der gemietete Stellplatz kann am vereinbarten Anreisetag, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben, zwischen 13:00 und 17:00 Uhr bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag, der auf der Buchungsbestätigung angegeben ist, muss der Mieter den Stellplatz bis 11:00 Uhr räumen.
6.2. Das Mietobjekt kann am vereinbarten Anreisetag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr bezogen werden, wie auf der Buchungsbestätigung vermerkt. Am vereinbarten Abreisetag, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben, muss der Mieter die Unterkunft vor 10:00 Uhr verlassen.
6.3. Der Park behält sich das Recht vor, am Abreisetag ab 9:00 Uhr eine Endkontrolle des Zustands der Mietunterkunft und der Vollständigkeit des Inventars durchzuführen. Am Abreisetag muss der Mieter alle Schlüssel, Schrankenpässe und Bänder zurückgeben. Der Park behält sich das Recht vor, eventuelle Mängel oder Schäden mit der Kaution zu verrechnen.
6.4. Abweichende An- und Abreisezeiten sind dem Park rechtzeitig mitzuteilen. Eine verspätete Abreise kann zu Lasten des Mieters gehen.
6.5. Bei der Ankunft erhält der Mieter ein Informationspaket über den Park, die Unterkunft oder den Stellplatz.
7. Kaution
7.1. Bei der Ankunft im Park ist der Mieter verpflichtet, an der Rezeption eine Kaution zu hinterlegen oder eine schriftliche Vollmacht für den Einzug der Kaution auszustellen. TopParken bestimmt die Art und Weise der Zahlung der Kaution durch den Mieter. Die Kaution beläuft sich auf 350,00 €.
7.2. Die Kaution dient TopParken als Sicherheit für Schäden/Mehrkosten im weitesten Sinne des Wortes, die TopParken bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Mieters und der Begleitpersonen des Mieters entstehen können/müssen. Alle Schäden, die während der Mietzeit des Mieters am Mietobjekt entstehen, werden von der Kaution abgezogen. Zusätzliche Kosten, wie z. B. zusätzliche Reinigungskosten aufgrund von übermäßiger Verschmutzung, können ebenfalls von der Kaution abgezogen werden.
7.3. TopParken wird dem Mieter nach der Endabnahme des Mietobjekts die geleistete Barkaution nach Abzug eventueller Schäden/Mehrkosten zurückgeben. Sollte die Kaution für die Schäden und Kosten nicht ausreichen, werden die zusätzlichen Schäden und Kosten dem Mieter von TopParken nachträglich in Rechnung gestellt.
7.4. TopParken wird die Genehmigung vernichten, wenn bei der Endkontrolle der Unterkunft/des Campingplatzes keine Schäden/Mehrkosten festgestellt werden. Wenn bei der Endkontrolle Schäden/Mehrkosten festgestellt werden, wird der Schadensbetrag vom Konto des Mieters abgebucht. Die Abbuchung übersteigt niemals den Betrag der Genehmigung. Wenn die Kaution nicht ausreicht, um die Kosten zu decken
Wenn die Kaution nicht ausreicht, um den Schaden/die zusätzlichen Kosten zu decken, wird TopParken diese Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung stellen.
(Inländische) Vorschriften
8.1. Die Gäste sind verpflichtet, die vom Park aufgestellten Regeln, z.B. in der Geländeordnung, einzuhalten. TopParken ist berechtigt, den Mieter und seine Reisebegleiter unverzüglich aus dem Park zu verweisen bzw. entfernen zu lassen, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird und/oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt werden. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises (oder eines Teils davon) und/oder auf Rückzahlung der Kaution.
8.2. TopParken behält sich das Recht vor, vom Mieter beim Einchecken einen gültigen Identitätsnachweis zu verlangen. TopParken ist berechtigt, Mietern, die sich nicht ausweisen können, den Zutritt zum Park und zu den Mietobjekten zu verweigern.
8.3. TopParken behält sich das Recht vor, Änderungen an der Einrichtung und den Öffnungszeiten der Parkanlagen vorzunehmen. Der Mieter gestattet die Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten am Mietobjekt während des Mietzeitraums. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Notwendigkeit der Instandhaltung liegt im Ermessen von TopParken. Der Mieter hat auch zu dulden, dass während des Aufenthalts Arbeiten an den Einrichtungen des Parks durchgeführt werden können.
8.4. Der Mieter muss den Mitarbeitern von TopParken (Verwaltung) jederzeit direkten Zugang zum Mietobjekt gewähren. Wenn es Raum für Rücksprachen gibt, finden diese in Absprache zwischen dem Mieter und den Mitarbeitern von TopParken statt.
8.5. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen und sich niemals unter der Adresse des Parks von TopParken in der kommunalen Personendatenbank eintragen lassen, ebenso wenig wie die Mitbenutzer.
8.6. Das Mietobjekt wird dem Mieter durch Übergabe der Schlüssel zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst, wenn der volle Mietpreis und alle Nebenkosten an TopParken gezahlt wurden. Am vereinbarten Abreisetag hat der Mieter die Schlüssel, die Schrankenpässe usw. bis 10.00 Uhr (Unterkunft) bzw. bis 11.00 Uhr (Stellplatz) an der Parkrezeption abzugeben.
8.7. Der Mieter darf die gemietete Unterkunft nicht an Dritte zur Vermietung und/oder Nutzung überlassen und nicht mehr Personen als bei der Reservierung angegeben und auf der Reservierungsbestätigung vermerkt übernachten lassen. TopParken hat das Recht, den Vertrag sofort und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn sie feststellt, dass die vereinbarte Personenzahl in der Unterkunft überschritten wurde.
8.8. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen und das Mietobjekt und sein Inventar mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Alle vom Mieter oder seinen Mitbenutzern verursachten Schäden am Mietobjekt sind TopParken vom Mieter vor der Abreise zu melden. TopParken wird den Schaden nach Möglichkeit sofort mit dem Mieter regulieren.
8.9. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während seiner Abwesenheit jederzeit ordnungsgemäß zu verschließen. Alle Schäden, die sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung durch den Mieter ergeben, werden von TopParken dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.10. Das Rauchen ist im Mietobjekt nicht gestattet, es sei denn, es wird darauf hingewiesen. Raucht der Mieter in einer Nichtraucherunterkunft, wird TopParken einen Betrag von € 250,00 von der Kaution abziehen, um die Kosten für die Reinigung des Mietobjekts zu decken.
8.11. Es ist nicht gestattet, im Mietobjekt andere als die von TopParken zur Verfügung gestellten Geräte zum Heizen, Kochen und Waschen zu verwenden.
8.12. Am Tag der Abreise muss der Mieter: die Bettwäsche abziehen, den Kühlschrank auf 1 stellen, das Licht ausschalten, den Thermostat auf 15°C einstellen und die Fenster und Türen ordnungsgemäß schließen. Der Mieter hat das Mietobjekt am Abreisetag in ordentlichem und besenreinem Zustand zu hinterlassen.
9. Haustiere
9.1. Je nach Unterkunft dürfen Sie Ihr Haustier zu Ihrem Aufenthalt mitbringen (maximal 2 Haustiere pro Unterkunft/Campingplatz).
9.2. Der Mieter muss bei der Buchung angeben, ob Haustiere mitgebracht werden sollen. Die Kosten für das Mitbringen von Haustieren sind in der Preisliste sowie in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben.
9.3. Der Mieter muss den Anweisungen des Parks Folge leisten. Haustiere dürfen andere Gäste im Park nicht belästigen und müssen ihr Geschäft in den dafür vorgesehenen Bereichen verrichten.
10. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt seitens TopParken liegt vor, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig durch Umstände behindert wird, die TopParken nicht zu vertreten hat, darunter in jedem Fall Personalstreiks, Blockaden, Feuer und andere Störungen und/oder Ereignisse. TopParken ist berechtigt, dem Mieter eine gleichwertige Ersatzunterkunft/einen gleichwertigen Stellplatz zur Verfügung zu stellen, wenn das Mietobjekt aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer Umstände nicht verfügbar ist. In diesem Fall kann der Mieter TopParken niemals verklagen.
11. Haftung
11.1. TopParken haftet nicht für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Schließfächern) und Verlust oder Beschädigung von Gütern oder Personen, gleich welcher Art, während oder als Folge eines Aufenthalts in einem der Parks von TopParken.
11.2. TopParken haftet nicht dafür, dass der Aufenthalt des Mieters in einem der Parks von TopParken nicht den Erwartungen entspricht, die der Mieter daran knüpft.
11.3. TopParken haftet nicht für Schäden an Sachen oder Personen, die durch den Aufenthalt auf dem Gelände eines der Parks von TopParken oder durch die Nutzung der auf dem Gelände vorhandenen Einrichtungen verursacht werden.
11.4. TopParken haftet nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Lärmbelästigungen, die von Dritten verursacht werden.
11.5. TopParken haftet nicht für Schäden, die durch mündliche oder telefonische Auskünfte seiner Mitarbeiter entstehen.
11.6. TopParken haftet nicht für die Beeinträchtigung und/oder Nichtbenutzung von Einrichtungen und/oder Anlagen.
11.7. Es ist möglich, dass (ein Teil) der Parkeinrichtungen in bestimmten Wochen des Jahres in begrenztem Umfang geöffnet und/oder geschlossen ist. Um sicherzustellen, dass alle Einrichtungen in einem bestimmten Zeitraum zugänglich sind, rät TopParken dem Mieter, sich bei der Reservierung danach zu erkundigen. Dadurch werden mögliche Enttäuschungen bei der Ankunft im Park vermieden.
11.8. Der Mieter und seine Mitreisenden haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die während des Mietzeitraums an der gemieteten Unterkunft und am sonstigen Eigentum von TopParken (oder den privaten Unterkunftsbesitzern) entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden auf Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, seiner Mitreisenden, seiner Haustiere und/oder Dritter, die sich im Auftrag des Mieters im Park aufhalten, zurückzuführen ist.
11.9. Der Mieter ist verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die durch eine unsachgemäße Nutzung der Unterkunft entstehen.
11.9 Der Mieter ist verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu zahlen, die sich aus einer unsachgemäßen Nutzung oder einem unsachgemäßen Verlassen des Mietobjekts ergeben. Diese Bestimmung umfasst unter anderem das Hinterlassen von übermäßiger Verschmutzung. Diese zusätzlichen Kosten können von TopParken mit der Kaution verrechnet werden.
11.10. Der Mieter erklärt, dass er die Lage, die Ausstattung und den ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekts anhand der ihm erteilten (schriftlichen) Informationen usw. kennt.
11.11. Die Einrichtung/Ausstattung der Unterkünfte kann abweichen.
12. Beanstandungen
Trotz der Sorgfalt und der Bemühungen von TopParken ist es möglich, dass eine Beschwerde auftritt. Reklamationen sind unverzüglich an der Rezeption des Parks zu melden. Kann eine Reklamation nicht oder nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden, wird der Mieter aufgefordert, die Reklamation während der Mietzeit schriftlich zu formulieren.
13. Stornobedingungen
Ohne Rücktrittsversicherung oder mit Rücktrittsversicherung und ohne triftigen Grund für die Stornierung (ohne Deckung) gelten die folgenden Stornierungsbedingungen. Die vom Mieter im Falle einer Stornierung an TopParken zu zahlenden Gebühren sind wie folgt:
a. bei einer Stornierung ab 93 Tagen vor der Ankunft 15 % des Gesamtmietpreises;
b. bei einer Stornierung zwischen 62 und 93 Tagen vor der Ankunft 50 % des Gesamtmietpreises;
c. bei einer Stornierung von 31 bis 62 Tagen vor der Ankunft 75 % des Gesamtmietpreises;
d. bei einer Stornierung von 1 bis 31 Tagen vor der Ankunft 90% des Gesamtmietpreises;
e. bei Stornierung am Anreisetag oder bei vorzeitiger Abreise 100% des Gesamtmietpreises.
14. Kostenübersicht
Reservierungskosten für eine Unterkunft: € 25,00 pro Buchung. Reservierungskosten für einen Stellplatz: € 15,00 pro Buchung. Änderungskosten: € 10,00 (Verwaltungskosten für Änderungen an bereits erfolgten Buchungen). Essentiekosten/Vorzugsbuchung: € 30,00 für eine Unterkunft und € 15,00 für einen Stellplatz. Darüber hinaus muss der Mieter die Parkgebühren/Touristensteuer und die Servicekosten übernehmen.
15. Fotos und Videos
Wenn der Mieter oder die Personen, die ihn begleiten oder sich durch seine Handlungen im Park aufhalten, auf einem Foto und/oder Video zu sehen sind, das für die Wiedergabe in einer TopParken-Publikation und/oder für die Darstellung auf einer TopParken-Internetseite aufgenommen wurde, wird die Zustimmung des Mieters zur Verwendung des Fotos und/oder Videos in der Publikation und/oder auf der Internetseite vorausgesetzt, auch wenn er auf dem Foto/Video erkennbar ist.
16. Allgemeines
16.1. Offensichtliche Druck- und Satzfehler binden TopParken nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Veröffentlichungen. Wenn in diesen Bedingungen von einer "Unterkunft" die Rede ist, ist damit eine Unterkunft oder ein Stellplatz gemeint. Wenn in diesen Bedingungen von einer Unterkunft die Rede ist, ist damit ein Chalet, ein Ferienhaus, ein Bungalow, eine Wohnung oder eine Wanderhütte gemeint.
16.2. Auf alle Verträge zwischen dem Mieter und (den Parks von) TopParken ist niederländisches Recht anwendbar.